Allgemeine Geschäftsbedingungen für Andreas Verfürth – Führungsschmiede

 -Bitte lesen Sie diese vollständig –

 

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im folgenden Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

 

A) Coaching ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Beratungsmethoden, die drei Grundtypen sind Einzel-, Team- und Projektcoaching. Ebenso wie in der psychosozialen Beratung wird dabei die Entwicklung eigener Lösungen des Klienten begleitet und gefördert. Methodisch bezeichnet das Wort strukturierte Gespräche zwischen einem Coach und einem Coachee (Klienten) z. B. zu Fragen des beruflichen oder privaten Alltags (Führung, Kommunikation, Organisation und Zusammenarbeit). Die Ziele dieser Gespräche reichen von der Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven über Anregungen zur Selbstreflexion bis hin zur Überwindung von Konflikten mit anderen Menschen oder Mitarbeitenden, Kollegen oder Vorgesetzten. Dabei fungiert der Coach als neutraler, kritischer Gesprächspartner und verwendet -je nach Ziel- Methoden aus dem gesamten Spektrum der Persönlichkeits- und Führungskräfteentwicklung. Coaching ist keine Psychotherapie und kann Psychotherapie nicht ersetzen.

B) Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Konfliktlösungsprozess begleiten. Nachfolgend wird die Dienstleistung „Coaching“ im Rahmen der AGB beschrieben, die Regelungen gelten gleichermaßen für die Konfliktbeilegung als Mediator sowie die Supervision.

 

  1. Gegenstand der Dienstleistungen

Der Klient nimmt beim Coach die Dienstleistung "Coaching" bzw. beim Mediator die Dienstleistung "Konfliktbeilegung" oder die Dienstleistung "Supervision" in Anspruch. Die Anzahl der Sitzungen wird einvernehmlich festgesetzt. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachstehend der Begriff Coach verwendet, die AGB schließen die Tätigkeiten als Mediator und Supervisor ein.

 

  1. Ort des Coachings

Das Coaching findet in 56575 Weißenthurm, Saffiger Straße 19, oder an einem neutralen Ort, der zu vereinbaren ist, statt.

 

  1. Rechte und Pflichten des Coaches 

a) Offenheit:

Der Coach legt die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt ihren Nutzen oder mögliche Risiken.

b) Verschwiegenheit:

Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details der Klientin aus den Coaching-Sitzungen.

c) Neutralität:

Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.

d) Ethik:

Der Coach ist den Richtlinien und Grundsätzen des Bundesverbands für Qualität in der systemischen Arbeit (QSA) verpflichtet.

 

  1. Rechte und Pflichten der Klienten

a) Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für die eigene Gesundheit selbst verantwortlich.

b) Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens eine halbe Stunde Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern der Klient verhindert ist die nächste vereinbarte Coaching Sitzung wahrzunehmen, sagt er den Termin wenigstens zwei (2) Werktage (Mo-Fr) im Voraus ab. Widrigenfalls sind 50% des vereinbarten Honorars zu leisten.

c) Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Coach kann stets nur Veränderungs- und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.

 

  1. Honorar und Rechnungsstellung

Das kostenfreie Kennenlerngespräch findet im Büro des Coaches in Weißenthurm statt, an abweichenden Orten wird das Honorar für eine Coaching-Sitzung berechnet.

Das Honorar pro Coaching-Sitzung wird einvernehmlich mit dem/den Klienten abgestimmt und im Rahmen eines schriftlichen Angebots festgelegt. Für Executive/ Business-Coaching in Unternehmen und Behörden beträgt das Honorar grundsätzlich 200€/Stunde (Non-Profit-Organisationen 150€/Stunde) auf Basis der Zusammenarbeit in Weißenthurm. Für Personal-/Life-Coaching (Privatpersonen) beträgt das Honorar grundsätzlich 150€/Stunde auf Basis der Zusammenarbeit in Weißenthurm. Kosten für mögliche zusätzliche Aktivitäten zur Unterstützung des Coaching Prozesses werden je nach Bedarf und Absprache in voller Summe vom Klienten übernommen. Eine Coaching-Sitzung umfasst 60 Minuten. Sollte die Coaching- Sitzung länger als 60 Minuten dauern, wird die zusätzlich in Anspruch genommene Zeit anteilsmäßig verrechnet. Erfolgt das Coaching nicht in den Räumen des Coaches, so erhält der Coach als Fahrt-, Spesen- und Zeitkostenentschädigung -bei Anfahrten zum Ort des Coachings- eine zum vereinbarten Honorar zeitlich analoge Kostenpauschale. E-Mail- oder Telefonanfragen der Klienten an den Coach, die inhaltlich Coaching-Themen betreffen, werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung der E-Mail / des Gesprächs honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Rechnung kann der Coach schriftlich nach jeder Coaching Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Klienten stellen. Der Klient begleicht die Rechnung mit einer Zahlfrist von sieben (7) Tagen. Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching Ziel aus Sicht des Klienten nicht erreicht wurde.

 

  1. Haftungsbegrenzung

Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Coaching-Prozesses begrenzt.

 

  1. Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs

Der Vertrag zwischen dem/den Klienten und Coach gilt für den Gesamtzeitraum der vereinbarten Coaching Sitzungen und endet danach automatisch. Während dieser Zeit kann von beiden Parteien der Vertrag mit einer Frist von fünf (5) Werktagen (Mo-Fr) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden zwei (2) Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten.

 

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist Koblenz.